Allgemeine Informationen zu den Gebühren
Der Beitrag pro Betreuungswoche beträgt 40 Euro, dies entspricht einem Tagessatz von 8 Euro.
Der Kostenbeitrag für das Mittagessen beträgt 20 Euro pro Woche, dies entspricht einem Tagessatz von 5 Euro.
Die Gebühren sind mit der Anmeldung fällig und spätestens 14 Tage vor der Betreuung zu zahlen.
Download: Satzung des Landkreises Ammerland über die Erhebung des Kostenbeitrages
Ermäßigung bei Leistungsbezug
Für die Betreuung eines Kindes ist der hälftige Kostenbeitrag zu zahlen, wenn das Kind selbst oder die dessen Eltern Empfänger folgender Leistungen ist bzw. sind:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II,
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII,
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
- Kinderzuschlag gem. § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Als Nachweis genügt die Vorlage des jeweils aktuellen Leistungsbescheides. Weitere Einkommensprüfungen erfolgen nicht.
Geschwisterregelung
Sofern gleichzeitig mehrere beitragspflichtige Kinder der Sorgeberechtigten an der Ferienbetreuung angemeldet sind, wird für das zweite Kind eine Ermäßigung von 50% und für jedes weitere Kind eine Ermäßigung von 75% des zu entrichtenden Kostenbeitrags berücksichtigt.