Fragen und Antworten
Sie haben eine Frage an uns? Die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie hier. Selbstverständlich können Sie sich auch gerne direkt an uns, wenden.
Was ist die Ferienbetreuung?
Zusätzlich zur Betreuung in der Schulzeit gibt es eine ergänzende Ferienbetreuung. Die Betreuung ist je nach Einkommen beitragspflichtig (siehe auch „Welche Kosten können bei einer Anmeldung entstehen?“). Die Betreuung wird am Schulstandort oder bei zu geringen Anmeldezahlen an einer benachbarten Grundschule durchgeführt. Die Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut.
Die Ferienbetreuung kann wochenweise gebucht werden. An Feiertagen findet keine Betreuung statt. Im Schuljahr 2026/2027 können alle Kinder angemeldet werden, die die erste Klasse besuchen. Die Teilnahme am schulischen Ganztagsangebot ist keine Voraussetzung für die Buchung der Ferienbetreuung.
Für die Teilnahme gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Wofür kann ich mein Kind im Anmeldeportal anmelden?
Sie können Ihr Kind für die Ferienbetreuung an Ihrer Grundschule anmelden. Außerdem können Sie Ihr Kind für das Mittagessen während der Ferienbetreuung anmelden. Die Anmeldung gilt immer für eine ganze Woche. Auch das Mittagessen kann nur wochenweise gebucht werden. Für einen Schulplatz können Sie Ihr Kind hier nicht anmelden.
An welcher Schule darf ich mein Kind zur Ferienbetreuung anmelden?
Sie können Ihr Kind nur an der Schule anmelden, an der es bereits einen Schulplatz hat.
Mein Kind wird erst eingeschult. Wann kann es an der Ferienbetreuung teilnehmen?
Die Kinder, die im August 2026 eingeschult werden, können ab den Herbstferien 2026 an der Ferienbetreuung teilnehmen.
Muss mein Kind an der Ferienbetreuung teilnehmen?
Sie müssen Ihr Kind nicht zur Ferienbetreuung anmelden. Die Anmeldung ist jedoch verbindlich und eine Kündigung nach Abmeldeschluss ist nicht ohne weiteres möglich. In besonderen Fällen können jedoch Ausnahmen gemacht werden. Beachten Sie hierzu bitte die allgemeinen Teilnahmebedingungen. Bitte teilen Sie uns schriftlich (ferienbetreuung(at)kvhs-ammerland.de) mit, ab wann und aus welchem wichtigen Grund Sie das Kind abmelden wollen und geben Sie dabei den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes mit an. Eine Abmeldung gilt dann auch für das Mittagessen.
Wie werden die Plätze im Ferienangebot vergeben?
Jedes Kind mit einem Schulplatz in der ersten Klasse erhält auch einen Platz in der Ferienbetreuung. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine rechtzeitige Anmeldung. Die Betreuung wird nur gewährleistet, wenn Beiträge rechtzeitig gezahlt werden.
Was muss ich vor der Anmeldung klären?
Für die Anmeldung zur Ferienbetreuung muss das Kind bereits einen Schulplatz an der entsprechenden Schule haben. Halten Sie Ihren Nachweis bereit, wenn Sie Empfänger folgender Leistungen sind:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Laden Sie ein Foto des Nachweises im Anmeldeportal hoch.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Für die Anmeldung können Sie sich ein Benutzerkonto anlegen oder ohne Registrierung als Gast buchen. Haben Sie bereits ein Benutzerkonto bei der Kreisvolkshochschule Ammerland (www.kvhs-ammerland.de)? Dann geben Sie im Anmeldeportal ihre Mailadresse ein und klicken auf „Passwort vergessen“. Sie bekommen dann ein neues Passwort für das Anmeldeportal.
Für eine neue Registrierung ist es erforderlich, dass Sie Ihre Mailadresse, Ihren Vor- und Nachnamen sowie ein Passwort eingeben. Danach erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Nach dem erfolgreichen Login können Sie dann Ihr Kind für die Ferienangebote an Ihrer Grundschule anmelden. Ihre Daten werden in dem Benutzerkonto für zukünftige Anmeldungen gespeichert.
Sie können Ihr Kind auch ohne Registrierung anmelden. Dann werden Ihre persönlichen Daten jedoch nicht in Ihrem Konto für spätere Anmeldungen gespeichert.
Brauche ich eine E-Mail-Adresse?
Für die Registrierung im Anmeldeportal benötigen Sie eine E-Mail-Adresse. Es gibt viele Möglichkeiten zur Erstellung einer eigenen E-Mail-Adresse. Viele davon sind auch kostenlos.
Gibt es für das Anmeldeportal eine Übersetzungsfunktion?
Das Anmeldeportal gibt es nur in Deutsch aber viele gängige Browser bieten eine Übersetzungsfunktion an, mit der Sie es in verschiedene Sprachen übersetzen können.
Wer kann mich bei der Anmeldung unterstützen?
Wenn Sie die Anmeldung nicht selbständig durchführen können, bitten Sie jemanden um Unterstützung. Sie können auch einen Termin mit den zuständigen Personen der Koordinierungsstelle Ferienbetreuung der kvhs Ammerland gGmbH (Telefon: 04488 73886-41 oder ferienbetreuung(at)kvhs-ammerland.de) vereinbaren. Die Anmeldung kann dann zusammen mit Ihnen vorgenommen werden.
Welche Fristen gibt es?
Der reguläre Anmeldezeitraum beginnt jedes Jahr im Januar. Für die Herbstferien 2026 müssen Sie Ihr Kind bis zum 30.06.2026 anmelden. Auch das Mittagessen muss bis zu diesem Tag gebucht werden.
Kann ich eine Anmeldung noch nachträglich ändern?
Änderungswünsche sind nach Ablauf der Anmeldefrist nur noch in besonders begründeten Ausnahmen schriftlich an die Koordinierungsstelle Ferienbetreuung der kvhs Ammerland gGmbH (ferienbetreuung(at)kvhs-ammerland.de) zu stellen.
Kann ich mein Kind nachmelden?
Der reguläre Anmeldezeitraum ist für die Planung der Angebote wichtig. Spätere Nachmeldungen sind daher nur aus wichtigen Gründen (zum Beispiel Zuzug) möglich. Bitte melden Sie sich unter ferienbetreuung(at)kvhs-ammerland.de, wenn Sie die Anmeldefrist verpasst haben.
Muss ich mein Kind jedes Jahr anmelden?
Ja, Sie müssen Ihr Kind jedes Jahr für die gewünschten Wochen anmelden. Ihre persönlichen Daten können Sie zur Vereinfachung in Ihrem Benutzer-Konto speichern.
Muss ich jedes Kind einzeln anmelden?
Ja, Sie müssen jedes Kind einzeln anmelden. Ihre persönlichen Daten können Sie zur Vereinfachung in Ihrem Benutzer-Konto speichern.
Welche Kosten können bei einer Anmeldung entstehen?
Die Kosten für die Ferienbetreuung richten sich nach den Grundsätzen für die Erhebung eines Elternbeitrages (siehe: Satzung des Landkreises Ammerland) und den gebuchten Angeboten. Halten Sie Ihren Nachweis bereit, wenn Sie Empfänger folgender Leistungen sind:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Das Mittagessen ist ebenfalls beitragspflichtig. Für das Mittagessen sind pro Tag 5 Euro zu zahlen. Das Mittagessen kann nur wochenweise gebucht werden.
Die Gebühren werden per Lastschrift zwei Wochen vor Betreuungsbeginn erhoben.
Bei unüberwindbaren Problemen mit der Bezahlung wenden Sie sich an die Koordinierungsstelle Ferienbetreuung der kvhs Ammerland gGmbH (ferienbetreuung(at)kvhs-ammerland.de).
Welche Verträge und Unterlagen gibt es?
Für die Anmeldung zum Ferienangebot müssen Sie die Allgemeinen Teilnahmebedingen vollständig lesen und diesen zustimmen.
Sollte Ihr Kind Erkrankungen, Allergien oder gesundheitliche Probleme haben, die für die Fachkräfte in der Betreuung wichtig sind, müssen Sie diese im Vorfeld mitteilen.
Was muss mein Kind zur Betreuung mitbringen?
Geben Sie Ihrem Kind ausreichend Verpflegung für den Tag mit. Es sollte die Möglichkeit haben, am Vormittag und auch am Nachmittag etwas zu essen. Wenn Sie kein Mittagessen buchen, geben Sie Ihrem Kind eine Brotdose zum Mittagessen mit. Bitte beachten Sie, dass in den Schulen keine Möglichkeit besteht, Essen zu erwärmen.
Geben Sie Ihrem Kind ausreichend Getränke mit. Bitte achten Sie auf eine gesunde Verpflegung.
Zu welchen Uhrzeiten kann ich mein Kind bringen und abholen?
Sie können Ihr Kind morgens zwischen 07:30 Uhr und 08:30 Uhr in die Betreuung bringen. Abholen können Sie ihr Kind zwischen 14:00 Uhr und 15:30 Uhr. Bei Ausflügen muss Ihr Kind bis zu einer abgesprochenen Zeit da sein und es kann erst nach dem Ausflug abgeholt werden.
Was ist ein Notfallkontakt?
Hier können Sie Personen angeben, die angerufen werden, falls Sie in einem Notfall nicht erreichbar sind. Das kann eine weitere sorgeberechtigte Person oder auch eine andere Person Ihres Vertrauens sein. Es ist wichtig, dass die genannten Personen mit der Weitergabe der Daten und der Kontaktaufnahme einverstanden sind.
Wie ist mein Kind versichert?
Während der Betreuungszeit besteht in Teilen Versicherungsschutz:
- Haftpflichtversicherung:
Für von Schülerinnen und Schülern verursachte Drittschäden haften die Eltern in der Regel persönlich (sofern deliktsfähig) bzw. ist die private Familien-Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen. Unfallversicherung:
Es besteht ein Unfalldeckungsschutz, der die Bereiche Tod, Invalidität sowie Bergungs- und Überführungskosten abdeckt.
Wie ist das Mittagessen organisiert?
An allen Tagen der Ferienbetreuung wird ein warmes Mittagessen angeboten. Die Anmeldung erfolgt zusammen mit den Betreuungsangeboten und ist für den gesamten Angebotszeitraum verbindlich. Das Mittagsessen kann nur für die gesamte Woche gebucht werden. Es ist beitragspflichtig und kostet 5 Euro pro Tag (siehe: Satzung des Landkreises Ammerland).
Das Mittagessen ist pädagogischer Bestandteil der Ferienbetreuung. Ohne Anmeldung zum Mittagessen sind Sie verpflichtet, Ihrem Kind selbst ausreichend Essen mitzugeben.
Wie wird das Mittagsessen abgerechnet?
Die Kosten für das Mittagessen werden zusammen mit den Beiträgen für die Betreuung abgerechnet. Sie erhalten entsprechend der gebuchten Tage einen Gebührenbescheid. Die Kosten für das Mittagessen werden zwei Wochen vor Betreuungsbeginn erhoben.
Kann ich mein Kind auch wieder vom Mittagessen abmelden?
Die Anmeldung zum Mittagessen ist für den gesamten Anmeldezeitraum (siehe auch „Welche Fristen gibt es?“) verbindlich. Nur in besonderen Fällen ist zwischendurch eine Abmeldung möglich. Hierzu wenden Sie sich bei Bedarf an die Koordinierungsstelle Ferienbetreuung der kvhs Ammerland gGmbH (ferienbetreuung(at)kvhs-ammerland.de)
Was ist mit Allergien und Unverträglichkeiten beim Mittagessen?
Bei einer bedeutsamen Allergie oder Unverträglichkeit Ihres Kindes wird ein ärztlicher Nachweis benötigt. Nehmen Sie hierzu Kontakt auf zur Koordinierungsstelle Ferienbetreuung der kvhs Ammerland gGmbH (ferienbetreuung(at)kvhs-ammerland.de)
Können befreundete Kinder in einer Gruppe betreut werden?
Im Feld „Bemerkungen“ können Sie Wünsche äußern, mit welchem Kind Ihr Kind eine Gruppe besuchen möchte. Geben Sie hierzu den Vornamen und Nachnamen des befreundeten Kindes an.
Alle Angebote und Projekte der Kreisvolkshochschule Ammerland finden Sie unter www.kvhs-ammerland.de.
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